Neue BAFA Richtlinie ab 01. März 2015

über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort.

Unter dem Begriff „-Vor-Ort-Beratung-„, oder auch unter „Energieberatung“, ist die beratende Dienstleistung zur Einsparung von Energie in Wohngebäuden bekannt. Was jedoch die wenigsten wissen: „Diese Beratung wird gefördert“!

Das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung trägt zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung bei, um unter anderem bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestandard zu erreichen. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Die staatlich geförderte Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Zur Durchführung einer Vor-Ort-Beratung können deshalb Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), sowie den dazugehörigen Nebenbestimmungen gewährt werden.

Besonders interessant sind die neuen / geänderten Zuschüsse. Bislang wurde die Beratung für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit maximal 400€, sowie für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 500€ bezuschusst – der gesamte Zuschuss betrug max. 50% der Beratungskosten.

Die neuen Zuschüsse betragen für Ein-Zweifamilienhäuser maximal 800€, für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten maximal 1.100€. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhält die WEG eine einmalige Zuwendung in Höhe von maximal 500 Euro pro Beratung für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Sitzungen des Beirats.

Mehr Informationen unter:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/

Umfangreich zum Thema Energieeinsparung sowie Live-Gebäudethermografie, Blower Door Tests, laden die Energie-Experten vom energiebüro q50 am 06. Februar 2015 in ihren neuen Büroräumen im Horstweg 16 / 18 in Hess. Oldendorf, im Zeitraum von 13:00 – 17:00 Uhr ein. Um Anmeldung per e-Mail oder Telefon wird gebeten.

 

Pressemitteilung – Neue_BAFA_Richtlinie_03.12.2015

 

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