Was jetzt noch KfW-70 ist, ist ab dem 01.01.2016 Standard
Ab dem nächsten Jahr gelten aufgrund der nächsten Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) höhere energetische Anforderungen an den Neubau.
Das bislang als KfW-70 gekennzeichnete Effizienzhaus wird dann gerade noch dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen.
Mehr zu den Anforderungen der EnEV 2016 finden sie hier.