EnEV / Energieausweis ab 1. Mai 2014

Ab dem 01 Mai. 2014 tritt die EnEV 2014 in in Kraft und bringt neue Regeln für Immobilienbesitzer und Bauherren mit, diese löst die aktuelle EnEV 2009 ab.
Was sich ändert im Wesentlichen – hier ein kleiner Überblick:

Im Energieausweis wird ab dem Mai 2014 eine zusätzliche Kennzeichnung vorgesehen. Bislang wurde die Energieeffizienz einer Immobilie im Energieausweis auf einer Skala von grün bis rot angezeigt.

Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten bekommen nun auch Häuser einer Energieeffizienzklasse: Von A+ für Häuser mit sehr guter Energieeffizienz bis H am unteren Ende der Skala. Als Verkäufer einer Immobilie sollte man folgendes beachten:

  • Die Energiekennwerte aufs dem Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse müssen bereits in der Zeitungsanzeige stehen.
  • Miet- oder Kaufinteressenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen.
  • Nach Vertragsabschluss der Immobilie wird der Energieausweis im Original oder Kopie an der Käufer oder Mieter ausgehändigt.

Augenmerk in der EnEV 2014: für Neubauten ab 2016 gelten strengere Anforderungen, ca. 25% mehr Energieeffizienz zur alten Energieeinsparverordnung werden dann Pflicht.

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