Frage an die Experten, Luftdichtheit in der EnEV 2013

Seit dem wir im April 2014 mit unserem neuen Blower Door Blog angefangen haben, bieten wir es an uns Fragen zu bestimmten Details im Bereich Luftdichtheit, BlowerDoor Test oder EnEV 2013 zu senden.
Die Expertenfrage kann direkt im Blower Door Blog gesendet werden und wird von einem unserer Luftdichtheitsprofis beantwortet.

Einige Fragen wurden uns zur EnEV 2013 gesendet bezüglich einiger neuen Details in der EnEV 2013 im Bereich Luftdichtheit/Blower Door Messung.

 

Frage: Wird denn jetzt nach dem 01.05.2014 nach der neuen EnEV 2013 schon gemessen?

Antwort: Sobald eine Gebäude nach der EnEv 2013 geplant und gebaut wurde kann nach der EnEV 2013 gemessen werden. Für Gebäude wo der Bauantrag vor dem 01.05.2013 gestellt wurde wird nach der EnEV 2009 gemessen. Das heißt die ersten Messungen nach der EnEV 2013 werden noch einige Tage auf sich warten lassen bis die ersten Gebäude nach der EnEV 2014 gebaut wurden.

 

Frage: Welches Verfahren wird in der EnEV 2013 für den Blower Door Test angesetzt?

Antwort: Das Verfahren wurde in der EnEV 2013 zum ersten Mal klar geregelt, es ist das Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) anzuwenden. Auszug aus der EnEV 2013 „Wird bei der Anwendung des §6 Absatz 1 Satz 2 eine Überprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829:2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50Pa gemessenen Volumenstrom…..“

 

Frage: Haben Sie die Grenzwerte (n50 Wert) für den Blower Door Test geändert?

Antwort: Der Wert für die Luftwechselrate n50 hat sich nicht geändert, die Werte bleiben wie in der EnEV 2013 jedoch ist der q50* Wert bei Gebäuden größer 1.500m³ Luftvolumen hinzugekommen. Auch bei Nichtwohngebäuden deren Luftvolumen aller konditionierter Zonen nach DIN V 18599-1: 20011-12 insgesamt 1.500m³ übersteigt.

 

Hier die Grenzwerte nach der EnEV 2013:

Luftwechselrate n50:

– bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen :          3,0h-1

– bei Gebäuden mit Lüftungsanlage:                                  1,5h-1

 

Hüllflächenbezogener Leckagestrom q50:

– bei Gebäuden ohne Raumlufttechnische Anlagen:          4,5 m³x h / m²

– bei Gebäuden mit Raumlufttechnischen Anlagen:           2,5 m³x h / m²

 

*q50 Wert. Der q50 Wert ist die Luftdurchlässigkeit bei 50Pa. Er gibt an wie viel m³ Luft in einer Stunde über einen m² Fläche an der Gebäudehülle entweicht.

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